Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 10 (Lektion)
Vorderseite
Definiere die Täuschungshandlung! Welche Varianten gibt es?
Rückseite
- Intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen, die geeignet ist, bei diesem eine positive Fehlvorstellung über vergangene oder gegenwärtige, innere oder äußere Tatsachen hervorzurufen.
- Varianten: Täuschung durch ausdrückliche wahrheitswidrige Erklärung, wenn (-) Täuschung durch ein schlüssiges Verhalten, dem nach der Verkehrsanschauung ein den Tatsachen widersprechender Erklärungswert zukommt, wenn (-) Täuschung durch unterlassene Aufklärung.
Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.