Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 10 (Lektion)

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Vorderseite Definiere die Täuschungshandlung! Welche Varianten gibt es?
Rückseite

  • Intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen, die geeignet ist, bei diesem eine positive Fehlvorstellung über vergangene oder gegenwärtige, innere oder äußere Tatsachen hervorzurufen.
  • Varianten: Täuschung durch ausdrückliche wahrheitswidrige Erklärung, wenn (-) Täuschung durch ein schlüssiges Verhalten, dem nach der Verkehrsanschauung ein den Tatsachen widersprechender Erklärungswert zukommt, wenn (-) Täuschung durch unterlassene Aufklärung.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.