Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Bewertung Entnahmen
Rückseite

§ 6 I Nr.4 S.1 EStG

Entnahmen sind mit dem Teilwert anzusetzen.

ab 2006 in den Fällen des § 4 I S.3 EStG Entnahme mit gemeinen Wert anzusetzen

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