Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Bewertung Entnahmen
Rückseite
§ 6 I Nr.4 S.1 EStG
Entnahmen sind mit dem Teilwert anzusetzen.
ab 2006 in den Fällen des § 4 I S.3 EStG Entnahme mit gemeinen Wert anzusetzen
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