Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)

Vorderseite 3.1. Sicherungsübereignung - wichtige Hinweise
Rückseite

- Außenverhältnis erhält SN alle Eigentumsrechte

- Innenverhältnis: nur nach Maßgabe der "Sicherungsabrede" die Sache herausverlangen und verwerten

- vorab Androhung!!

- falls erfolgslos: gerichtl. Schritte einleiten, notfalls "Zwangsvollstreckung"

- bei Verstoß des SN gegen "Sicherungsabrede" kann SG Schadensersatz vom SN verlangen!

"Sicherungsabrede"

- stellt den wesentlichen Teil des sogen. Sicherungsvertrages dar. Sie verknüpft die Grundschuld mit der gesicherten Forderung und bezeichnet die Forderung(en), die die Grundschuld sichert. Begriffe wie Zweckerklärung, Sicherungserklärung,

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