Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)
Vorderseite
4. !!Schuldübernahme!! -1- § 414 ff, § 421 ff
Rückseite
* privative (schuldbefreiende) Schuldübernahme § 414ff
- SchuldnerWECHSEL
+ Alt-Schuldner scheidet aus
+ Gegenstück zur Abtretung - Gläubigerwechsel
* kumulative (Schuldbeitritt) § 421
- Schuldnerbeitritt
+ beide (alle) haften gesamtschuldnerisch - beide haften in vollem Umfang
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