Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)

Vorderseite 4. !!Schuldübernahme!! -1- § 414 ff, § 421 ff
Rückseite

* privative (schuldbefreiende) Schuldübernahme § 414ff

- SchuldnerWECHSEL

+ Alt-Schuldner scheidet aus

+ Gegenstück zur Abtretung - Gläubigerwechsel

* kumulative (Schuldbeitritt) § 421

- Schuldnerbeitritt

+ beide (alle) haften gesamtschuldnerisch - beide haften in vollem Umfang

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