Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)

Vorderseite 1.3. Schuldverhältnis - Nebenleistungspflicht - Beratervertrag
Rückseite

* tritt ein, sobald Kunde sich ratsuchend an die Spk wendet - Vertragsanbahnung

* "Abschluss" bereits im Vorfeld des eigentlichen Vertragsabschlusses

* Grundlage für Schadensersatzansprüche ("280 I) - Aufklärungspflicht

* Anpassung der Informationspflicht an individuelle Kenntnisse des Kd

* RICHTIGKEIT; VOLLSTÄNDIG; SORGFÄLTIG; VERSTÄNDLICH; ZEITNAH

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