Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)
Vorderseite
1.3. Schuldverhältnis - Nebenleistungspflicht - Beratervertrag
Rückseite
* tritt ein, sobald Kunde sich ratsuchend an die Spk wendet - Vertragsanbahnung
* "Abschluss" bereits im Vorfeld des eigentlichen Vertragsabschlusses
* Grundlage für Schadensersatzansprüche ("280 I) - Aufklärungspflicht
* Anpassung der Informationspflicht an individuelle Kenntnisse des Kd
* RICHTIGKEIT; VOLLSTÄNDIG; SORGFÄLTIG; VERSTÄNDLICH; ZEITNAH
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