Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 5 (Lektion)
Vorderseite
Wie beurteilt sich der Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten?
Rückseite
Gem. § 24 II sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden, ohne dass es im Regelfall einer Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bedarf.
- Rücktritt durch freiwillige Verhinderung der Vollendung, § 24 II 1
- Rücktritt durch freiwilliges und ernsthaftes Bemühen um Vollendungsverhinderung bei fehlender Verhinderungskausalität gem. § 24 II 2, wenn Vollendnung ohne ohne Zutun des Beteiligten ausbleibt (Alt. 1) oder wenn Vollendung zwar eintritt, aber unabhängig vom Beitrag des Beteiligten (Alt. 2).
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