Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 5 (Lektion)

Vorderseite Wo liegt das Problem des Rücktritts vom bedingt vorsätzlichen Versuch bei Erreichen eines primär angestrebten außertatbestandlichen Handlungsziels (Denkzettelfälle)? Wie wird das Problem gelöst?
Rückseite

Das Problem liegt darin, dass der Täter für den Fall des Erreichens des primären außertatbestandlichen Handlungsziels die weitere Ausführung der bedingt vorsätzlich begonnenen Tat gar nicht mehr vorhat und es sich deshalb fragt, ob die Rücktrittshandlung iSd § 24 I 1 Alt. 1 - Aufgeben der weiteren Tatausführung - überhaupt noch möglich ist.

Nach wohl hM ist der Rücktritt tatbestandsbezogen zu prüfen. Deshalb bleiben außertatbestandliche Vorstellungen unberücksichtigt. Entscheidend ist allein, dass der Täter von der erkannten Möglichkeit der TB-Verwirklichung Abstand nimmt. Das Motiv ist egal bzw. spielt erst für die Frage der Freiwilligkeit eine Rolle.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.