BWL (Fach) / Kontoführung (Lektion)
Vorderseite
Kontenwahrheit
Rückseite
§ 154 AO
Ki muss sich Gewissheit über Person des Verfügungsberechtigten verschaffen
Vorschrift will erreichen, dass Vermögenswerte und deren Erträge dem Steuerpflichtigen zugerechnet werden
Dient der ordnungsgemßen Besteuerung
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