BWL (Fach) / Kontoführung (Lektion)

Vorderseite Kontenwahrheit
Rückseite

§ 154 AO

Ki muss sich Gewissheit über Person des Verfügungsberechtigten verschaffen

Vorschrift will erreichen, dass Vermögenswerte und deren Erträge dem Steuerpflichtigen zugerechnet werden

Dient der ordnungsgemßen Besteuerung

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