Einführung in die BWL (Fach) / Gesellschaftsformen (Lektion)

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Vorderseite Verlustanteil KG
Rückseite

Komplementär: Für den Vollhafter (komplementär) gelten die gleichen Bestimmungen wie

für die Gesellschafter der OHG. Jedoch erfolgt die Gewinn und Verlustbeteiligung für die Komplementäre

wie für die Kommanditisten. • Kommanditist: Der Verlust wird in einem angemessenen Verhätlnis verteilt.

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