Einführung in die BWL (Fach) / Gesellschaftsformen (Lektion)
Vorderseite
Verlustanteil KG
Rückseite
• Komplementär: Für den Vollhafter (komplementär) gelten die gleichen Bestimmungen wie
für die Gesellschafter der OHG. Jedoch erfolgt die Gewinn und Verlustbeteiligung für die Komplementäre
wie für die Kommanditisten. • Kommanditist: Der Verlust wird in einem angemessenen Verhätlnis verteilt.
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