Einführung in die BWL (Fach) / Gesellschaftsformen (Lektion)

Vorderseite Zuwachs eines Gesellschafters
Rückseite

• OHG: Ein neuer Gesellschafter tritt zu den zwei vorigen Gesellschaftern

hinzu. § 130 HGB: → neuer Gesellschafter haftet auch für die Schulden, die bereits bei

seinem Eintritt schon bestehen → im Innenverhältnis jedoch möglich diese Haftung auszuschließen • Einzelunternehmung: Ein neuer Gesellschafter tritt zum alleinigen

Gesellschafter/Inhaber hinzu. § 28 HGB: → die neue OHG und die beiden Gesellschafter haften auch für

Schulden der bisherigen Einzelunternehmung → der neue Gesellschafter kann diese Haftung jedoch unter zwei

Vorraussetzungen ausschließen 1. Handelsregistereintragung 2. Mitteilung an alle Gläubiger Ausscheidung eines GesellschaftersKündigungsfrist: 6 Monate zum Geschäftsjahresende ( § 132 HGB) • Haftung: haftet weiter 5 Jahre für die bereits bestehenden Schulden bei

seinem Austritt

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