Unternehmensführung (Fach) / Unternehmensführung Wirtschaftsfachwirte (Lektion)
Vorderseite
Voraussetzungen für die Einrichtung zur Durchführung der betrieblichen Ausbildung.
Rückseite
- Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
- Eignung von Ausbildern (§ 28 BBiG)
- Persönliche Eignung (§ 30 BBiG)
- Beachten der gesetzlichen Vorgaben für die Planung, Durchführung u. Kontrolle der betrieblichen Ausbildung
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