Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite definition regelmäßige wiederkehrende Einnahmen ( z.b. Miete, Zinsen) § 11 Abs.1.Satz 2
Rückseite

Regelml. Einnahmen die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn und kurze Zeit nach Beendigung des KJ zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind gelten in dem kJ bezogen zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Zurechnungsprinzip § 11 Abs 1 satz 2

plus minus 10 tage

Diese Karteikarte wurde von Rosenheim erstellt.