Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite Gewinnermittlung durch Überschussrechnug §4 3EstG gilt für?.....
Rückseite

Steuerpflichtige die NICHT verpflichtet sind bücher zu führen und Abschlüsse zu machen dies auch nicht freiwillig tun können als gewinn den Überschuss der Betriebseinnahen über die Betriebsausgaben ansetzen

§4 Abs. 3 EstG

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