Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite definition Betriebsausgaben § 4 Abs 4
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Betriebsausgaben nach § 4 Abs 4 sind Ausgaben die durch den Betrieb veranlasst werden.

Ausgaben sind alle in einem Betrieb mittels Bar -oder Buchgeld geleistete Zahlungen

Aufwendungen sind verbrauchte Güter

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