Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)
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definition Betriebsausgaben § 4 Abs 4
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Betriebsausgaben nach § 4 Abs 4 sind Ausgaben die durch den Betrieb veranlasst werden.
Ausgaben sind alle in einem Betrieb mittels Bar -oder Buchgeld geleistete Zahlungen
Aufwendungen sind verbrauchte Güter
Diese Karteikarte wurde von Rosenheim erstellt.