Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite 2)definiere Gewinn bei Betriebsvermögensvergleich:
Rückseite

Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Betriebsv. am Schluss des Wj und dem Betriebsv. am Ende des vorangegangenen Wj,

vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen ( § Abs.1 Satz 1 )

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