Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)
Vorderseite
landu. Forstwirtschaft sind buchführungspflichig wenn folgende grenzen in § 141 AO überschritten sind:
Rückseite
-Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als 500.000 euro
-selbstständige Land.u. Forstfläche mit einem Wirtschsftswert von mehr als 2500 €
- gewinn aus Land-u. Forstwirtschaft von mehr als 50.000€ im Kalenderjahr.
Diese Karteikarte wurde von Rosenheim erstellt.