Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite landu. Forstwirtschaft sind buchführungspflichig wenn folgende grenzen in § 141 AO überschritten sind:
Rückseite

-Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als 500.000 euro

-selbstständige Land.u. Forstfläche mit einem Wirtschsftswert von mehr als 2500 €

- gewinn aus Land-u. Forstwirtschaft von mehr als 50.000€ im Kalenderjahr.

Diese Karteikarte wurde von Rosenheim erstellt.