Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite Was gibt es bei der Gewinnermittlung nach §5 zu beachten?
Rückseite

nicht nur die Einkommenssteuerrechtlichen sondern auch der handelsrechtlichen Bewerungsvorschriften sind zu beachten.D.h. die Vorschriften des Handelsrecht sind maßgebend.

Diesbezüglich spricht mann vom Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz §5 Abs. 1 satz1

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