Recht (Fach) / Verjährung (Lektion)

Vorderseite Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? Nenne diese.
Rückseite

(§§ 195 ff BGB)

- Regelmäßige Verjährung = 3 Jahre

- Bei Rechten an Grundstücken = 10 Jahre

- Bei Eigentum, Titeln, Kosten Zwangsvollstreckung = 30 Jahre

- Bei Schadensersatzansprüchen = § 199 BGB (30 Jahre)

- wenn das Gesetz etwas anderes regelt,

z.B. - Gewährleistung beim Kauf = § 438 BGB (30 Jahre)

- aus Erbfall = § 199 III a BGB (30 Jahre)

- aus Mietvertrag = § 548 BGB (6 Monate)

- Gewährleistung beim Verbraucherkauf = § 475 BGB

- Grundpfandrechte = § 902 BGB: unverjährbar!

Diese Karteikarte wurde von kristina191191 erstellt.