Recht (Fach) / Verjährung (Lektion)
Vorderseite
Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? Nenne diese.
Rückseite
(§§ 195 ff BGB)
- Regelmäßige Verjährung = 3 Jahre
- Bei Rechten an Grundstücken = 10 Jahre
- Bei Eigentum, Titeln, Kosten Zwangsvollstreckung = 30 Jahre
- Bei Schadensersatzansprüchen = § 199 BGB (30 Jahre)
- wenn das Gesetz etwas anderes regelt,
z.B. - Gewährleistung beim Kauf = § 438 BGB (30 Jahre)
- aus Erbfall = § 199 III a BGB (30 Jahre)
- aus Mietvertrag = § 548 BGB (6 Monate)
- Gewährleistung beim Verbraucherkauf = § 475 BGB
- Grundpfandrechte = § 902 BGB: unverjährbar!
Diese Karteikarte wurde von kristina191191 erstellt.