BWL (Fach) / Sozialversicherung (Lektion)

Vorderseite Wer ist sozial versicherungspflichtig ? (gesetzliche Krankenversicherung)
Rückseite

Auszubildene, Rentenempfänger, Arbeiter und Angestellte bis zu einem Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtsgrenze ( Jahresarbeitsentgeldsgrenze : 49 950,00 .- )

Monatlich : 3 750,00.-

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme der Beschäftigung

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