SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite anfängliche Übersicherung
Rückseite auffälliges Missverhältnis besteht bereits bei Vertragsschluss. --> anzunehmen ab einem Verhältnis von 130%, bei großem Vewertungsrisiko auch erst ab 200%. Handelt der Sicherungsnehmer dabei in verwerflicher Absicht, dann beide RG nichtig, § 138 I BGB.

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