BWL (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)

Vorderseite GuV - Definition, Ermittlung des Betriebserfolgs und Formalaufbau Ermittlung des Betriebserfolgs
Rückseite

Zulässig nach Gesamtkostenverfahren (sämtliche Aufwendungen und Erträge) oder Umsatzkostenverfahren (nur die zur Produktion der abgesetztem Leistungen notwendigen Aufwendungen werden angesetzt).

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