Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer allgemein (Lektion)
Vorderseite
Freibetrag §17/3
Rückseite
zulässig x% von 9060 = ...
-(Gewinn vor FB x% von 36100) = abzugsfähiger FB
Der Veräußerungsgewinn ist nicht nach § 34 begünstigt (§34/2Nr. 1)
Diese Karteikarte wurde von Berndp erstellt.