Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer allgemein (Lektion)

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Vorderseite Freibetrag §17/3
Rückseite

zulässig x% von 9060 = ...

-(Gewinn vor FB x% von 36100) = abzugsfähiger FB

Der Veräußerungsgewinn ist nicht nach § 34 begünstigt (§34/2Nr. 1)

Diese Karteikarte wurde von Berndp erstellt.