Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer allgemein (Lektion)

Vorderseite Liebhaberei
Rückseite

H15.3 u. a. TotalgewinnH16.2 Feststellung des Unterschiedsbetrages des gemeinen Wert und dem Buchwertspätere Veräußerung führt zu Einnahmen nach § 24 Nr. 2 iVm §15

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