Unternehmensführung (Fach) / Lektion 1 / Deutsche + Int. UNführung (Lektion)

Vorderseite 3 Gesellschaftsrechtliche Grundstrukturen
Rückseite
  1. Gesellschaftler (-versammlung) (OHG) - Gesellschaftler bilden das Leitungsorgan der Gesellschaft. Alle Verfügungsrechte in einer Hand, geringe Transaktionskosten, effizenz kommt Unternehmer zu gute direkt dadurch motiviert zu koordiniern und überwachen, Leistungsgerechte Entlohnung;

    Theoretisch beste Rechtsstruktur

  2. Gesellschafterversammlung + Leitung (Board, Komplementäre der KG, Geschäftsführer der GmbH) - Keine Trennung von Leitungs- und Kontrollfunktion (UN-Leitung). Abspaltung der Interessenvertretungskompetenz (Anteilseigner)
  3. Hauptversammlung der AG und KGaA + Aufsichtrat der AG und KGaA + Vorstand der AG, Komplementär der KGaA - Trennung von Leitungs- (Vorstand) und Kontrollfunktion (Aufsichtrat). Kontrollorgan zw. Gesellschafterversammlung und Leitungsgremium zur Überwachung des Leitungsorgans.

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