Geschichte (Fach) / Skipt II (Lektion)
Vorderseite
Verfahrensrechtliche Aspekte
Rückseite
- Akkusationsprozess
- dann Infamationsprozess 1200
- Amtswegigkeit trat in den Vordergrund
- Richter war nicht mehr auf Akläger angewiesen bei der Prozesseröffnung
- bei Vorliegen von Mala fama konnte er selbst tätig werden
- Inquisitionsprozess 13 JH
- völlige amtswegigkeit
- 2 verfahrensrechtliche Prinzipien:
- Offizialmaxime
- Gericht muss prüfen ob eine strafbare Handlung vorliegt oder nicht
- Behörde handelt ohne auftrag
- bei Verdacht muss ein Verfahren eingeleitet werden
- eine Art vorverfahren
- inquisitio generalis
- Instruktionsmaxime:
- Beweismittel wurden vom Gericht herbeigeschafft
- Inquisitio specialis
- Offizialmaxime
- Beweismittelrecht:
- Materielle Beweise sind wichtig
- kein Gottesurteil mehr
- Geständnis ist der wichtigste Beweis
- dann kommen Zeugenbeweise
- Urkunden und gerichtliche Augenschein
- es gilt das Prinzipp der formellen Beweiswürdigung
- richter ist an Hierarchie gebunden bei uns Heute: freie Beweiswürdigung
- Anwendung der Folter:
- im Geheimen
- relevant war nur was der Angeklagte im öffentlichen Prozess sagte - nicht während der Folter
- Folter ist ein Mittel der Geständniserzwingung
- Wahrheitsort war vorher Gott (Gottesurteil)
- jetzt ist der Wahrheitsort der Menschliche KörperVerantwortung trug der inquisitor
Diese Karteikarte wurde von Yoms erstellt.