Geschichte (Fach) / Skipt II (Lektion)

Vorderseite Verfahrensrechtliche Aspekte
Rückseite
  • Akkusationsprozess
  • dann Infamationsprozess 1200
    • Amtswegigkeit trat in den Vordergrund
    • Richter war nicht mehr auf Akläger angewiesen bei der Prozesseröffnung
    • bei Vorliegen von Mala fama konnte er selbst tätig werden
  • Inquisitionsprozess 13 JH
    • völlige amtswegigkeit
    • 2 verfahrensrechtliche Prinzipien:
      • Offizialmaxime
        • Gericht muss prüfen ob eine strafbare Handlung vorliegt oder nicht
        • Behörde handelt ohne auftrag
        • bei Verdacht muss ein Verfahren eingeleitet werden
        • eine Art vorverfahren
        • inquisitio generalis
      • Instruktionsmaxime:
        • Beweismittel wurden vom Gericht herbeigeschafft
        • Inquisitio specialis
  • Beweismittelrecht:
    • Materielle Beweise sind wichtig
    • kein Gottesurteil mehr
    • Geständnis ist der wichtigste Beweis
    • dann kommen Zeugenbeweise
    • Urkunden und gerichtliche Augenschein
    • es gilt das Prinzipp der formellen Beweiswürdigung
      • richter ist an Hierarchie gebunden bei uns Heute: freie Beweiswürdigung
    • Anwendung der Folter:
      • im Geheimen
      • relevant war nur was der Angeklagte im öffentlichen Prozess sagte - nicht während der Folter
      • Folter ist ein Mittel der Geständniserzwingung
      • Wahrheitsort war vorher Gott (Gottesurteil)
      • jetzt ist der Wahrheitsort der Menschliche KörperVerantwortung trug der inquisitor

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