BWL (Fach) / UG (Lektion)

Vorderseite Was versteht man unter Kaufmann?
Rückseite
  • wer ein Handelsgewerbe betreibt
  • Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, außer wenn Art und Umfang in kaufmännischer Weise nicht erforderlich ist
  • dauernde, nachhaltige und selbstständige Tätigkeit
  • Gewinnerzielung
  • planmäßige Beteiligung an der Wirtschaft
  • nach §6 HGB sind auch Handelsgesellschaften Kaufleute

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