BWL (Fach) / UG (Lektion)
Vorderseite
Was versteht man unter Kaufmann?
Rückseite
- wer ein Handelsgewerbe betreibt
- Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, außer wenn Art und Umfang in kaufmännischer Weise nicht erforderlich ist
- dauernde, nachhaltige und selbstständige Tätigkeit
- Gewinnerzielung
- planmäßige Beteiligung an der Wirtschaft
- nach §6 HGB sind auch Handelsgesellschaften Kaufleute
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