Wirtschaftsfachwirt (Fach) / BWL (Lektion)
Vorderseite
KG
Rückseite
- sind juristische Personen
- selbstständige Steuersubjekte (Körperschaftssteuer)
- stärkere Trennung von Eigentum am Unternehmen und Leitung der Geschäfte (Gesellschafter & Geschäftsführer)
- beim Ausscheiden muss Gesellschafter seine Anteile an Dritte veräußern ---> keine Verringerung des Eigenkapitals
AG, GmbH, SE, Ltd., Amerikanische Board-Verfassung
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