Zivilrecht (Fach) / BGB Allgemeiner Teil (Lektion)

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Vorderseite st es für einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn ihm Dinge übereignet werden, die mit dem Tragen öffentlich-rechtlicher Lasten verbunden sind?
Rückseite

Ja, denn erstens ergeben sich die öffentlich-rechtlichen Lasten nicht aus dem Rechtsgeschäft selbst, sondern aus gesetzlichen Vorschriften, sind also lediglich gesetzliche Folgen aus einem rechtlich vorteilhaften Rechtsgeschäft. Zweitens sind öffentlich-rechtliche Lasten ganz unerheblich im Vergleich zum wirtschaftlichen Nutzen und können in der Regel aus den regelmäßigen Erträgen gedeckt werden.

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