Zivilrecht (Fach) / BGB Allgemeiner Teil (Lektion)

Vorderseite Ist die Übereignung eines mit dinglich belasteten Grundstücks an einen beschränkt geschäftsfähigen lediglich rechtlich vorteilhaft?
Rückseite

In der Regel ja, da grundsätzlich nur das Grundstück für die dingliche Belastung haftet (vgl. § 1147 BGB). Die Belastung schränkt mithin nur den Vorteil ein, hebt ihn jedoch nicht auf. Etwas anderes gilt wegen der sich aus ergebenden § 1108 BGB persönlichen Haftung für die Reallast und oder für beschränkt dingliche Rechte, die für den Eigentümer auch Pflichten begründen, die nicht lediglich eine Einschränkung des Rechts beinhalten.

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