Unternehmensführung (Fach) / 1.1 Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Betriebswirtschaftliche Definition Unternehmen
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= eine planvoll organisierte /rechtliche Einheit, die wirtschaftliche Ziele (Umsatz/Gewinn) und Zwecke verfolgt, ist insofern ein renditeorientiertes (gewinn-orientiertes) wirtschaftliches Entscheidungszentrum; sowie ein zielgerichtetes, Informationen gewinnendes und verarbeitendes Sozialsystem.

Diese Karteikarte wurde von Ronald erstellt.