Abgabenordnung (Fach) / Steuer (Lektion)

Vorderseite Vorbemerkung: Wohnsitz § ? AO
Rückseite

Einen Wohnistz (§ 8 AO) hat jemand dort, wo er...

> eine WOHNUNG

> innehat (VERFÜGUNGSMACHT)

>unter Umständen, die auf ein Beibehalten und Nutzen der Wohnung schließen lassen (NUTZUNG)

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