Abgabenordnung (Fach) / Steuer (Lektion)
Vorderseite
Vorbemerkung:
Wohnsitz
§ ? AO
Rückseite
Einen Wohnistz (§ 8 AO) hat jemand dort, wo er...
> eine WOHNUNG
> innehat (VERFÜGUNGSMACHT)
>unter Umständen, die auf ein Beibehalten und Nutzen der Wohnung schließen lassen (NUTZUNG)
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