Rechtskunde (Fach) / Willenserklärung (Lektion)

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Vorderseite Wann kommt der Vertrag zustande?
Rückseite

Übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt Antrag. Die Zustimmungserklärung heißt Annahme. Der Vertrag ist mit der Annahme des Antrags abgeschlossen.

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