Rechtskunde (Fach) / Willenserklärung (Lektion)

Vorderseite Wer hat den Beweis des rechtzeitigen Zugangs zu führen?
Rückseite

Der Absender. Ihm wird angeraten, sich durch ein Einschreiben mit Rückschein abzusichern, denn ein einfaches Einschreiben hat rechtlich gesehen keine Relevanz und gilt nicht als Beweis.

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