Rechtskunde (Fach) / Willenserklärung (Lektion)

Vorderseite Unterschied zwischen empfangsbedürftige / nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung.
Rückseite Empfangsbedürftige Willenserklärungen unter Abwesenden sind erst ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie dem Empfänger zugehen, das heißt wenn sie in seinem Machtbereich sind und der Empfänger unter normalen Umständen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Die empfangsbedürftige Willenserklärung kommt häufiger vor. Sie erspart der Gegenseite die Ungewissheit über die Rechtslage. Die nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung ist dagegen schon im Moment der Abgabe wirksam, ohne dass irgend jemand davon Kenntnis nehmen müsste. Eine nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung ist z.B. Bestandteil des Testaments, der Auslobung, des Stiftungsgeschäfts und der Eigentumsaufgabe.

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