Recht (Fach) / #1 (Lektion)
Vorderseite
Definition - Satzungen im öffentlich rechtlichen Sinn
Rückseite
werden von Selbstverwaltungskörperschaften z.B. Universitäten, zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen – sie müssen hierzu gesetzlich ermächtigt sein
Diese Karteikarte wurde von lina_99 erstellt.