Volkswirtschaftslehre (Fach) / #1 (Lektion)

Vorderseite Zentralverwaltungswirtschaft
Rückseite

Definition - Zentralverwaltungswirtschaft: Individuelle Entscheidungsbefugnisse der Wirtschaftssubjekte werden weitgehen aufgelöst und zentralen, meist staatlichen Institutionen übertragen

Eigentumsordnung: - Produktionsfaktoren gehören der Gesellschaft- wird durch den Staat vertreten (i.d.R. verkörpert durch eine politische Partei)

Koordinationsmechanismus- Güterproduktion wird zentral mittels ein- & mehrjährigen Plänen von Kommissionen koordiniert- Produzenten haben keine Entscheidungsbefugnis über Art und Umfang ihrer Produktion und müssen via Befehl das Plansoll erfüllen- Es liegen administrierte Preise vor, allerdings herrscht Konsumentensouveränität, d.h. die Konsumenten können selbst entscheiden wofür sie ihr Geld ausgeben

Ordnungsfunktion- Durch die Vorgabe der Planungsbehörde, d.h. des Staates, gekennzeichnet- Zentrale Entscheidung einer staatlichen Instanz

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