Einkommensteuer (Fach) / Steuerpflicht, Veranlagung, Tarif (Lektion)

Vorderseite Ehegattenveranlagung
Rückseite

§ 26 EStG

Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 26b EStG)

immer Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 EStG)

1 Steuererklärung und 1 Gesamtbetrag der Einkünfte

Einzelveranlagung von Ehegatten (§26a EStG)

immer Grundtarif (§ 32a Abs. 1 EStG)

2 Steuererklärungen und 2 Gesamtbetrag der Einkünfte

Diese Karteikarte wurde von T_Loehr erstellt.