Einkommensteuer (Fach) / Steuerpflicht, Veranlagung, Tarif (Lektion)
Vorderseite
Ehegattenveranlagung
Rückseite
§ 26 EStG
Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 26b EStG)
immer Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 EStG)
1 Steuererklärung und 1 Gesamtbetrag der Einkünfte
Einzelveranlagung von Ehegatten (§26a EStG)
immer Grundtarif (§ 32a Abs. 1 EStG)
2 Steuererklärungen und 2 Gesamtbetrag der Einkünfte
Diese Karteikarte wurde von T_Loehr erstellt.