Einkommensteuer (Fach) / Steuerpflicht, Veranlagung, Tarif (Lektion)

Vorderseite Rechtsfolgen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht § 1 Abs. 1 EStG
Rückseite

Rechtsfolge:

Sind die Voraussetzungne der persönlichen Steuerpflicht erfüllt, so unterliegt die natürliche Person mit sämtlichen Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (sachliche Steuerpflicht) der ESt.

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