Einkommensteuer (Fach) / § lernen (Lektion)

Vorderseite §5(3) EStG
Rückseite

RSt für Verletzung Patent- und Urheberrechte dürfen erst gebildet werden, wenn

1. Rechtsinhaber Ansprüche geltend macht

2. Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist

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