Einkommensteuer (Fach) / § lernen (Lektion)
Vorderseite
§3a(2) EStG
Rückseite
Sanierungserträge
liegt vor wenn
- zum Zeitpunkt Schuldenerlass Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsfähigkeit, Sanierungseignung, Sanierungsabsicht
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