Einkommensteuer (Fach) / § lernen (Lektion)

Vorderseite §3a(2) EStG
Rückseite

Sanierungserträge

liegt vor wenn

- zum Zeitpunkt Schuldenerlass Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsfähigkeit, Sanierungseignung, Sanierungsabsicht

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