Einkommensteuer (Fach) / § lernen (Lektion)

Vorderseite §3 Nr. 40 Satz 1 lit d EStG
Rückseite

Satz 1 : Steuerfrei Einnahmen - 40% der Bezüge i.S.d. §20(1)Nr.1

Satz 2 : soweit EK der Körperschaft nicht gemindert haben

Satz 3 : Satz 2 gilt nicht soweit vGA EK nahe stehende Person erhöht hat

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