Einkommensteuer (Fach) / § lernen (Lektion)
Vorderseite
§3 Nr. 40 Satz 1 lit d EStG
Rückseite
Satz 1 : Steuerfrei Einnahmen - 40% der Bezüge i.S.d. §20(1)Nr.1
Satz 2 : soweit EK der Körperschaft nicht gemindert haben
Satz 3 : Satz 2 gilt nicht soweit vGA EK nahe stehende Person erhöht hat
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