Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Wie errechnet sich die mittelbare Beteiligung zur Prüfung des Vorr.des §17
Rückseite

Unmittelbare Beteiligung z.B. 0,75 %

x mittelbare Beteiligung (z.B. Unmittelbar 25% und Mittelbar 2% dann 25% von 2%)= 0,5 %

= 1,25 und somit über 1%

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