Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Nenne Beispiele für BA die den Gewinn nicht mindern dürfen
Rückseite
Nach §4(5) EStG
- Aufwendungen für die Bewirtung soweit sie 70% übersteigen
- Aufwendung für die private Lebensführung
- von einem Gericht auferlegte Geldbußen
- die Gewerbesteuer + darauf fallende Nebenleistungen
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