Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Nenne Beispiele für BA die den Gewinn nicht mindern dürfen
Rückseite

Nach §4(5) EStG

- Aufwendungen für die Bewirtung soweit sie 70% übersteigen

- Aufwendung für die private Lebensführung

- von einem Gericht auferlegte Geldbußen

- die Gewerbesteuer + darauf fallende Nebenleistungen

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