Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Wie erfolgt die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb?
Rückseite
Im Bereich Tierzucht durch Einhaltung einer bestimmten Anzahl von Tieren je Hektar genutzt Fläche
Im Nebenbetrieb (z.B.Hofladen oder Lohnarbeit) Verkauf eigene Erzeugnisse §13, beim Mischfall:
- nicht mehr als 1/3 des Gesamtumsatzes
-nicht mehr als 51.500€
-Umsätze aus Tätigkeiten dürfen nicht mehr als 50% des Gesamtumsatzes betragen
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