Abgabenordnung (Fach) / Allgemeines (Lektion)

Vorderseite Bei einem Einspruch wird der Steuerfall komplett neu geprüft, kann man bei Feststellung einer Verböserung den Bescheid einfach ändern?
Rückseite

Nein, der Steuerpflichtige muss sich dazu erst äußern können

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