Abgabenordnung (Fach) / Allgemeines (Lektion)
Vorderseite
Was bedeutet die Vorläufigkeit §165 AO?
Rückseite
Vorliegen einer vorübergehenden Ungewissheit über die tatsächliche Vorraussetzung des Steueranspruches z.B.Umsatz, Gewinn, Gewinnerzielungsabsicht
Grund und Umfang sind anzugeben
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