Abgabenordnung (Fach) / Allgemeines (Lektion)

Vorderseite Wann ist ein Bescheid bekanntgegeben?
Rückseite

Grundsatz ist die Bekanntgabevermutung - am dritten Tag nach Aufgabe zur Post §122(2)Nr. 1 AO i.V.m. §108(1) AO i.V.m. §§187 ff BGB

§108(3) AO ist zu berücksichtigen sofern das Ende der Frist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt

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