Abgabenordnung (Fach) / Allgemeines (Lektion)
Vorderseite
Neuerungen 2020
Rückseite
§109(4) AO - Möglichkeit einer vollständig automationsgestützten Fristverlängerung
§152(11) S.2 AO - Festsetzung eines Verspätungszuschlages
§138(1b) AO - Abgabe des Erfassungsbogen soll elektronisch erfolgen
§149 AO - neue Abgabefrist 31.07. , wenn steuerl.beraten 28.02. Folgejahr + Vorabanforderungsmöglichkeit (Max.4 Monate)
Diese Karteikarte wurde von MelNie erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: