Psychologie (Fach) / 2014 Herbst (Lektion)

Vorderseite 73. Eine Patientin, die sehr zufrieden mit ihrer psychotherapeutischen Behandlung ist, möchte ihre Dankbarkeit dem Psychotherapeuten gegenüber mit einem Geschenk ausdrücken. Da sie sehr vermögend ist, äußert sie die Absicht, dem Therapeuten nach Abschluss der Therapie 10.000 Euro zu überweisen. Der Therapeut sagt der Patientin, dass er das Geschenk nicht annehmen möchte und darf. Das entsprechende Verbot findet sich (A) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (B) in den Berufsordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (C) in der Psychotherapie- Richtlinie (d) im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (E) im Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Rückseite

(B) in den Berufsordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

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