Methoden für EE (Fach) / Project Screening (Lektion)

Vorderseite Nennen und beschreiben Sie vier Beispiele, wo ein Windpark auf keinen Fall geplant werden sollte.
Rückseite

-In unmittelbarer Nähe von Siedlungsbereichen: Hier wird sowohl auf Grund der angedachten Mindestabstände keine baurechtliche Genehmigung, als auch auf Grund der optischen und akustischen Belastung keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden

-An Standorten mit einer zu geringen Windhöffigkeit: An Standorten die unterhalb der IEC-Windklasse IV einzuordnen sind, also Low-Wind-Standorte mit mittlerer Windgeschwindigkeit von 6m/s, sollte von der Installation einer WEA abgesehen werden, da diese voraussichtlich kaum wirtschaftlich wäre. An Standorten der IEC-Windklasse IV muss die Wirtschaftlichkeit der WEA im Vorfeld sehr genau analysiert werden.

- Habitate von geschützten Tierarten: Standorte, die den Lebensraum für Tierarten, die gemäß BNatSCHG oder FFH-Vorgaben geschützt sind, bilden sollten nicht für die Planung einer WEA herangezogen werden. Es würde ein hoher Zeit- und Kostenaufwand durch die Genehmigungsverfahren entstehen, die realistisch betrachtet kaum Erfolgschancen bieten.

-Flächen, die gesetzlich festgeschriebene Mindestabstände nicht einhalten: Für eine Vielzahl von Objekten, z.B. militärische Anlagen oder Flughafen, gelten gesetzliche Mindestabstände. Werden diese unterschritten wird dem Vorhaben die Genehmigung der entsprechenden Behörde nicht erteilt.

Diese Karteikarte wurde von AnnaM286 erstellt.

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